Bitte bringen Sie Ihre e-card bei jedem Besuch mit. Wenn Sie als neuer Patient das erste Mal in unsere Ordination kommen, benötigen wir auch einen gültigen Lichtbildausweis. Sollte Ihre e-card keinen Versicherungsschutz anzeigen, heben wir eine Ersatzgebühr ein. In diesem Fall klären Sie bitte die Situation mit Ihrer Versicherung. Sie erhalten den Betrag selbstverständlich rückerstattet, wenn Sie Ihre e-card mit gültigem Versicherungsanspruch nachbringen.
Es gibt gewisse Medikamente und Untersuchungen, die eine kontrollärztliche Bewilligung (Chefarzt) benötigen. Diese Bewilligung holen wir für Sie gerne über das ABS auf elektronischem Wege ein. Dieser bürokratische Aufwand benötigt eine genaue Angabe von Gründen, den Namen des erstverordnenden Arztes oder Krankenhauses und etwas Zeit. Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir uns diesem Ansuchen erst am Ende des Ordinationstages widmen können.
Eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung (Krankenstand) ist ein ärztliches Attest. Sie müssen daher persönlich am 1.Tag des Krankenstandes in die Ordination kommen. Eine Rückdatierung ist nur für einen Tag möglich. Eine Krankmeldung über Angehörige ist nur nach Krankenhausaufenthalten oder Unfällen möglich, wenn eine Bestätigung des Krankenhauses vorliegt. Achtung Datenschutz! Aufgrund der Datenschutzverordnung gelten FAX-Sendungen nicht als datengeschützt. Es ist uns daher leider nicht möglich, Schriftstücke (wie z.B. Krankenstandsmeldungen) für Sie zu faxen.
Bitte um Verständnis!
Wir betreuen chronisch Kranke, nicht mobile Patienten zu Hause oder in Pflegeheimen regelmäßig an fixen Tagen. Dringende Hausbesuche mit telef. Voranmeldung bis 9 Uhr. Wenn Sie wochentags zwischen 19 Uhr am Abend und 7 Uhr in der Früh oder aber an Wochenenden bzw. Feiertagen ärztliche Hilfe benötigen, steht Ihnen der „Hausärztliche Bereitschaftsdienst“ unter Tel.:. 141 für medizinische Auskünfte und Hilfe zur Verfügung.
Medikamente als Urlaubsbedarf für die Reiseapotheke (Antibiotika, Medikamente gegen Übelkeit, Durchfall, Insektenstiche, Schmerzen) werden nicht von der Kasse übernommen! Wir stellen Ihnen aber gerne Ihren Bedarf mittels Privatrezept aus. Rezepte für Ihre Dauermedikamente stellen wir Ihnen gerne wie gewohnt aus. Sollten Sie größere Packungsmengen benötigen, so sind diese chefärztlich zu bewilligen.
Versicherungsgutachten, Führerscheinuntersuchungen, Einsprüche bei Ablehnung von Pensionsansuchen oder Pflegegeldeinstufungen sowie Berichte für Reise- und Stornoversicherungen erstellen wir gerne für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung. Je nach Aufwand verrechnen wir zwischen 20.- und 90.- Euro als Privatleistung.
Wenn Sie eine Pflegefreistellung benötigen, bitten wir Sie, mit dem zu Pflegenden zu erscheinen oder uns schriftliche Befunde (z.B. vom Kinderarzt, vom Krankenhaus) vorzulegen.
Vorderwölch 53
9413 St. Gertraud
Tel.: +43 4352 71 185
ordination@dr-kappler.at
Montag bis Mittwoch von
07:30–12:00 Uhr
Donnerstag von 14:00–18:00 Uhr
Freitag von 07:30–11:00 Uhr